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Die Sache mit der Publikation von privaten Bildern aus dem Internet in anderen Medien

Bilder, die wir in Sozialen Meiden veröffentlichen, dürfen nicht ungefragt von Journalistinnen und Journalisten für die Illustration ihrer Artikel verwendet werden, auch nicht wenn die Personen darauf unkenntlich gemacht werden. Das sagt der Presserat in seiner Stellungnahme 34 / 2015 vom 4. September 2015 noch einmal deutlich. Konkret beurteilt wurde das in der Berichterstattung über den Postauto-Unfall in Endingen AG verwendete Familienfoto, das eines der zwei Todesopfer mit Frau zeigt, wobei die Gesichter verpixelt wurden. Publiziert wurden die Bilder im Blick (print und online). Das Bild hatten sich die Berichterstatter auf dem Facebook-Profil der Frau des Opfers besorgt. Hier die wichtigsten Punkte aus der Stellungnahme des Presserates: Der Presserat hat bereits wiederholt festgehalten, dass allein daraus, dass eine Information oder ein Bild im Internet gefunden wird, nicht abzuleiten ist, dass der Urheber in die Weiterverbreitung durch ein anderes Medium einwilligt. Da